Schriftgröße: normale Schrift einschaltennormal große Schrift einschaltengroß sehr große Schrift einschaltengrößer
 

Abgebrannt und Angeprangert

Helmut und seine  Frau sind mit dem Pkw in Richtung Hannover auf der Autobahn unterwegs. Er fährt eine E-Klasse und hat, wie immer, einen straffen Fahrstil inne. Momentan ist der Verkehr noch flüssig. Doch das soll sich in den nächsten Minuten ändern. Voraus ist ein Gewusel zu sehen. Plötzlich offenbart sich ihm eine Situation, die schon kritischer wird. Seine Geschwindigkeit ist doch noch etwas zu hoch, woraufhin er zunächst nur vom Gas geht.

 

Doch das reicht nicht, denn unvermittelt danach wird es echt brenzlig. Die bisher noch freie Fahrspur ist nunmehr blockiert. Er schlingert, rammt dabei mit der rechten Fahrzeugseite einen langsamer fahrenden Pkw. Dadurch wird sein ESP außer Betrieb gesetzt. Er hat seinen Pkw nicht mehr im Griff. Seine Frau krallt sich an dem Griff über der Beifahrertür fest. Ihr steht das Entsetzen ins Gesicht geschrieben.

 

Die E-Klasse steht quer zur Fahrbahn mit der Front zur Autobahnmitte an der Mittelleitplanke. Es riecht verbrannt. Weniger Meter neben ihm steht ein Kleinwagen, der lichterloh brennt. Auch sein Pkw  fängt Feuer. Er brüllt zu seiner Frau rüber, „raus hier“. Helmut und seine Frau verlassen den brennenden Pkw und rennen zu dem links neben ihn stehenden ebenfalls brennenden Kleinwagen rüber. „Dort sitzen noch Leute drin“, ruft Helmut seiner Frau zu. Die Flammen sind so stark, dass Helmut keine Chance hat, die Beifahrertür des Kleinwagens  zu öffnen. 

 

Knapp ein paar Jahre später. Helmut ist angeklagt wegen zweifacher fahrlässiger Tötung und Brandstiftung. Die Staatsanwaltschaft ist der Überzeugung, Helmut hätte mit seiner E-Klasse den Kleinwagen von hinten gerammt und dadurch in Brand gesetzt.

 

Am ersten Verhandlungstag, der Sitzungssaal ist knüppel dicke voll, begrüßt die vorsitzende Richterin den Verteidiger mit den Worten:  „Wie? , Sie haben sich einen Sachverständigen mitgebracht. Ich wollte den Angeklagten in den nächsten zwei Stunden verurteilen."  Allein dieser Satz wäre schon eine Ablehnung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit wert gewesen, aber nichts dergleichen passiert.

 

Es sind sowohl die Presse, interessierte Zuhörer, als auch Angehörige der beim Unfall tödlich verunglückten Insassen anwesend. Insbesondere Diese wurden durch einen Nebenklägerrechtsanwalt vertreten. Die örtliche Presse hatte den Angeklagten schon vorverurteilt. Dort hieß es:  „Berliner E-Klassefahrer tötete älteres Ehepaar auf der Autobahn."

 

Dann ging es weiter mit der Verlesung der Anklageschrift. Diese stützt sich auf ein Gutachten eines Kollegen, der offensichtlich nach dem Motto rekonstruiert hat, was nicht passt, wird passend gemacht. Bei dem Unfall waren noch weitere Pkws und ein Motorrad beteiligt. Die Beschädigungen an den einzelnen beteiligten Fahrzeugen waren dabei völlig nebensächlich für ihn. Und da das dazu verwendete PC-Programm hervorragend manipulierbar ist, wurde dem Gericht ein schicker Ablauf in 3D gezeigt, der mit der Realität des Unfalls allerdings nichts zu tun hatte.

 

Im Lauf der Verhandlung geriet der Kollege dann auch aufgrund meiner Erkenntnisse ins Schlingern, was wiederum bei der Vorsitzenden Richterin ein hilfloses Gesicht hervor rief. Jedenfalls wurden aus den zwei geplanten Stunden Verhandlungszeit insgesamt 6 Tage,  a 9 Stunden.

 

Der Angeklagte wurde,  trotz unsicherer Beweislage,  verurteilt. Zunächst ging er in Berufung, nahm sie aber später aus persönlichen Gründen zurück, was allerdings keineswegs ein Schuldeingeständnis darstellte.

 

Unfallanalyse: mehr hier

Vorwurf fahrl. Tötung: mehr hier

 

VU2.jpg