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Fahrrad Unfälle

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Fahrradunfälle können als Alleinunfälle oder als Unfälle mit Berührung eines anderen Verkehrsteilnehmers auftreten.

Fahrradunfälle mit abbiegenden Lkw enden meist tödlich bzw. mit schweren Verletzungen. Hierbei ist die häufigste Ursache, dass der Fahrradfahrer vom Lkw-Fahrer nicht gesehen wird.

 

Aufgrund der Elektrounterstützung von E-Bikes sind höhere Geschwindigkeiten auf einem Fahrrad mühelos zu erreichen. Damit erhöht sich allerdings auch die Verletzungsgefahr. Schwerwiegend sind auch Unfälle, wo zwei Fahrräder miteinader kollidieren, oder ein Fahrrad mit einem Krad.

 

Kreuzt ein Fahrrad die Fahrbahn eines Pkw und wird von diesem erfasst, so kommt es, wie auch beim Fußgängerunfall zu einem sogenannten Spurenversatz am Pkw.

 

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Vortrag zum Thema: "Unfälle mit Fahrradfahrern" auf der Weiterbildungsveranstaltung für die Mitarbeiter der Jugendverkehrsschulen Berlin. Nachfolgend steht die PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Unfälle mit Fahrradfahrern

 

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Nachfolgend soll ein konkreter Pkw-Fahrradunfall beschrieben werden, der vom Büro für Verkehrsunfallrekonstruktion, Dipl. Ing. Peter Schmidt rekonstruiert wurde. Die Pkw-Fahrerin wurde in diesem Fall vor dem Jugendstrafgericht (sie war jünger, als 25 Jahre alt) wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, weil der Radfahrer sich beim Unfall ein paar Verletzungen zugezogen hatte, wie Hämatome, Kratzer u.a.

 

Nachfolgend ist die Ausgangssituation in Fahrtrichtung der Pkw-Fahrerin zu sehen:

Krezung

 

Zum Zeitpunkt des Unfalls war für die Pkw-Fahrerin grün. Sie  fuhr in den Kreuzungsbereich ein und ließ die entgegen kommenden Fahrzeuge passieren.

Nachdem für sie kein weiteres entgegen kommendes Fahrzeug sichtbar war, setzte sie ihren Abbiegevorgang nach links fort. Nachdem sie bereits fast vollständig abgebogen war und sich nur noch mit dem hinteren Teil des Pkw im Kreuzungsbereich befand, kollidierte ein Fahrrad in die hintere rechte Seite des Pkw.

 

Das linke Bild zeigt den Seitenschaden ohne Zierleiste und das rechte Bild den Seitenschaden mit Zierleiste. Die Fahrerin des Pkw hatte die abgefallene Leiste aufgehoben und im Kofferraum verstaut. Das war insofern wichtig, da die Spuren vom Fahrrad auf der Zierleiste Rückschlüsse auf den Einlaufwinkel des Fahrrades zuließen.

 

Seitenschaden o. Leiste Seitenschaden mit Leiste

 

Beim Fahrrad handelte es sich um ein Liegefahrrad. Nachfolgend ist die Sitzhaltung auf dem Liegefahrrad und das Liegefahrrad von der Seite her zu sehen:

Sitzhaltung Liegefahrrad Liegefahrrad

 

Die Besonderheit beim Liegefahrrad ist die, dass sich der Tretkranz, der die Kette antreibt, an der Spitze des Fahrrades befindet. Bei den meisten Fahrrädern befindet sich der Tretkranz in der Mitte des Fahrrades.

Deshalb hatte auch der Tretkranz den ersten Kontakt mit dem Pkw und in dessen Zierleiste entsprechende Spuren hinterlassen.

 

Aufgrund den Spurenzeichnung auf der Zierleiste muss das Liegefahrrad in einem spitzen Winkel von vorn nach hinten mit dem Pkw kollidiert sein, wobei sich im Verlauf der Kollision der Tretkranz immer stärker in die Zierleiste und damit auch in das dahinter liegende Blech eingebohrt hat. Dadurch blieb das Fahrrad mit dem noch fahrenden Pkw verhakt. Aufgrund des Trägheitsgesetzes wurde der Fahrradfahrer nach vorn geschleudert, wodurch sich der Schwerpunkt des Fahrrades auf das Vorderrad verlagerte und das Hinterrad den Bodenkontakt verlor. Das wiederum hatte zur Folge, dass das Fahrrad nunmehr im Uhrzeigersinn gedreht wurde bis es sich im rechten Winkel zum Pkw befand, vom Pkw löste und nach links abkippte.

 

Nachfolgend ist die Einlaufstellung mit den dazu gehörigen Spuren an der Zierleiste nachgestellt zu sehen:

 

Einlaufspuren Einlaufwinkel

 

Nachfolgend ist die Auslaufstellung mit den dazu gehörigen Spuren an der Seite der hinteren Stoßstange des Pkw nachgestellt zu sehen:

 

Auslaufspuren Auslaufwinkel

 

Der Fahrradfahrer hatte nun behauptet, er wäre aus der Gegenrichtung gekommen und die Pkw-Fahrerin hätte ihm nicht die Vorfahrt gewährt. Wenn die Behauptung des Liegefahrradfahrers richtig wäre, müßte dieser mit seinem Fahrrad im rechten Winkel in das bereits fast vollständig abgebogene Fahrzeug gefahren sein. Wie man in den oberen Bildern aber sehen kann, gab es zunächst nur einen leichten Abrieb an der Zierleiste, der im Verlaufe immer stärker wurde, was eindeutig auf einen spitzen Einlaufwinkel hinweist. Insofern ist die Behauptung des Fahrradfahrers nicht mit dem Spurenbild am Pkw in Übereinstimmung zu bringen.

 

Innerhalb der Gerichtsverhandlung vor dem Jugendstrafgericht ließ sich nicht eindeutig klären, wo der Fahrradfahrer nun tatsächlich herkam. Aber es ließ sich der Kollsionsort eingrenzen, der am Ende der Rechtsabbiegerspur der Gegenfahrbahn lag. Sollte also der Fahrradfahrer tatsächlich von der Gegenfahrbahn gekommen sein, so hat er sich insofern verkehrswidrig verhalten, dass er dann rechts auf der Rechtsabbiegerspur gefahren ist und dann aber, anstatt nach rechts abzubiegen, geradeaus weiter wollte.

 

Aufgrund dieser Erkenntnis hat der Staatsanwalt seinen Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegenüber der Pkw-Fahrerin nicht mehr aufrecht erhalten können und einen Freispruch beantragt, den natürlich der Verteidiger der Pkw-Fahrerin unterstützt hat.

 

Letztendlich wurde die Pkw-Fahrerin vom Vorwurf der Fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

 

Hier ist das Urteil und der Beschluss zur Kostenfestsetzung als PDF-Datei zu sehen: Urteil und Beschluss

 

Und hier noch ein interessanter Link für Fahrradinteressierte. Im oberen Teil der Webseite ist eine PDF-Datei mit einem E-Book über E-Bikes.

 

http://www.fahrradexperten.com/thema/elektrofahrrad