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Begriffserklärung

Auf dieser Seite finden Sie Begriffe erklärt, die unmittelbar bzw. mittelbar mit Unfällen zu tun haben. Die nachfolgende Liste wird fortlaufend ergänzt.

 

Anhalteweg
 
Reaktionsweg plus Bremsweg.
Arbeitsunfall
 
Unfallereignis bei der Arbeit
Auslaufweg
 
 
Der Weg zwischen dem Kollisionsort und der Endstellung der Fahrzeuge.
BG
 
Berufsgenossenschaft
Bremsweg
 
 
Der Weg bei dem das Fahrzeug abgebremst wird.
CT
 
Computertomographie
Differenzgeschwindigkeit
 
 
Geschwindigkeitsdifferenz zwischen zwei Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Kollision
DRV
 
Deutsche Rentenversicherung
EES
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abkürzung für Energie-äquivalente Geschwindigkeit (energy equivalent-speed) Energie kann nicht verloren gehen. Beim Zusammenstoß erfolgt eine Umwandlung von Bewegungsenergie in Verformungsenergie. Ein Teil der Bewegungsenergie kann auch in Form von Bewegungsenergie an das gestoßene Fahrzeug als Impuls weiter gegeben werden.
Fahrzeugbelastung
 
 
Angegeben in g (g steht für eine Erdbeschleunigung = 9.81 m/s²)
GdB
 
Grad der Behinderung
Kollisionsbedingte Differenzgeschwindigkeit
 
 
 
 
Auch Delta V genannt. Ist abhängig von der Kollisionsgeschwindigkeit des Stoßfahrzeuges, der Massen beider Fahrzeuge und der Eigengeschwindigkeit des gestoßenen Fahrzeuges.
Kollisionsort
 
 
 
Ort, an dem die Kollision stattfand. Am Kollisionsort werden meistens Spuren hinterlassen.
Kraft
 
 
Ein Produkt aus Masse und Beschleunigung.
MdE
 
 
Minderung der Erwerbsfähigkeit (wird in % angegeben)
MRT
 
Magnetresonanztomographie
PUV
 
Private Unfallversicherung
Reaktionsweg
 
 
 
Der Weg zwischen dem Bemerken einer Gefahr und dem tatsächlichen Reagieren.  Innerhalb dieses Weges bleibt die gefahrene Geschwindigkeit gleich.
Sachverständiger
 
 
 
Auch Gutachter genannt. Soll über mehr Kenntnisse in einem Fachgebiet verfügen, als die Allgemeinheit.
Unfallversicherung / Unfall
 
 
 

Unfallversicherung: Das PAUKE-Prinzip

Die Leistungen der Unfallversicherung knüpfen – wie der Name schon sagt – an einen Unfall an. Aber was ist ein Unfall? Der Begriff ist nicht so klar, wie er im ersten Moment scheint. In den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung ist eine Definition enthalten: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das Merkwort heißt PAUKE – die Buchstaben stehen für plötzlich, außen, unfreiwillig, Körper und Ereignis.

Erweiterungen und Einschränkungen

Aus diesem Begriff ergeben sich einige klare Einschränkungen. Selbsttötung und Selbstverstümmelung sind keine Unfälle, da es an der Unfreiwilligkeit fehlt. Auch körperinnere Ursachen sind nicht versichert. Hier wird die Abgrenzung aber schon schwierig. Gesundheitsschädigungen durch eine einmalige erhöhte Kraftanstrengung sind Unfälle, zum Beispiel beim Heben eines schweren Gegenstands. Körperlicher Verschleiß durch dauernde schwere Arbeit ist dagegen kein Unfall, und auch Eigenbewegungsschäden, zum Beispiel das Verrenken eines Gelenks, sind standardmäßig nicht gedeckt. Manche Versicherer sehen in ihren Bedingungen aber eine entsprechende Erweiterung vor. Ersticken, Ertrinken und Erfrieren sowie der Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Atemluft sind ebenfalls streng genommen körperinnere Vorgänge und damit keine Unfälle. Sitzt aber ein Mensch nach einem Absturz beim Bergsteigen in einer Felsspalte fest, sind Erfrieren oder Verdursten auf einen vorangegangenen Unfall zurückzuführen – solche Unfälle werden in modernen Verträgen mitversichert, ebenso tauchtypische Gesundheitsschäden nach Tauchunfällen.

Unfälle durch Alkohol

Das Vergleichsportal <a href="http://www.9brands.de/">9Brands</a> weist auf einen besonders umstrittenen Ausschluss hin, nämlich Bewusstseinsstörungen. Hierunter fallen Trunkenheit ebenso wie Herzinfarkt, Sekundenschlaf am Steuer und Medikamenteneinnahme. Gerade beim Tod durch Herzinfarkt ist es oft schwer festzustellen, ob der Infarkt Auslöser des Unfalls war oder umgekehrt. In umfassenden Verträgen wird das Problem gelöst, indem einfach für beide Varianten Versicherungsschutz besteht. Etwas komplizierter ist es mit dem Alkohol. Nicht nur wegen des zusätzlichen Risikos, sondern auch zur volkswirtschaftlich sinnvollen Schadenverhütung wollen die Versicherer keinen Freibrief für den Alkoholkonsum ausstellen, indem sie dadurch bedingte Unfälle uneingeschränkt versichern. Viele Unternehmen vereinbaren aber eine Alkoholklausel, durch die der Ausschluss eingeschränkt wird. Die <a href="http://www.9brands.de/unfallversicherung/">Unfallversicherung bleibt danach leistungspflichtig</a>, wenn bestimmte Blutalkohol-Werte zum Unfallzeitpunkt nicht überschritten sind, zum Beispiel 0,8 ‰ für Autofahrer, 1,7 ‰ für Radfahrer und 2,0 ‰ in allen übrigen Fällen. Die Werte können je nach Anbieter und Tarif abweichen.

 

Verfasser: Tobias Neumann, weiterführende Information über : http://www.9brands.de/
 

Wegeunfall
  
Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit oder umgekehrt.



Rentenversicherung - Interessantes zu diesem Thema finden Sie hier: 

(Autor: Florian Gerber)

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