"Fahrerflucht"
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (im Volksmund auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist laut Strafgesetzbuch § 142 strafbar.
Was bedeutet eigentlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?
Voraussetzung dafür ist die Tatsache, dass man an einem Unfall beteiligt sein muss. Die häufigste Art der "Fahrerflucht" ist der sogenannte "Parkrempler".
Soll heißen, man parkt mit seinem Fahrzeug aus und kollidiert dabei mit einem anderen parkenden Fahrzeug und verschwindet anschließend, ohne dem Unfallgegner seine Daten zu geben.
Bei der Beantwortung der Frage, ob es nun "Fahrerflucht" ist oder nicht, kommt die zweite Bedingung ins Spiel. Man muss nämlich den Unfall auch bemerkt haben.
Und das kann durch mehrere Sinneswahrnehmungen erfolgen.
Taktil:
Man hat die Erschütterung wahrgenommen bzw. gefühlt und als Unfallereignis registriert.
Akkustisch:
Man hat einen Knall bzw. andere Geräusche, die dem Unfallereignis zuzuordnen sind, gehört und als Unfallereignis regisitriert.
Visuell:
Man hat die Kollision und den Schaden gesehen.
Hier mal ein Vergleich zwischen dem, was ein Zeuge und was der Fahrer in derselben Situation sieht:
Wie unschwer zu erkennen ist, sieht der außenstehende Zeuge wesenltich mehr, als der Fahrer. Daher steht der Zeuge auf dem Standpunkt, da er es ja gesehn hat, muss es der Fahrer auch gesehen haben. Das führt meistens zu Unverständnis beim Zeugen, wenn sich der Fahrer dann ohne Verzögerung einfach vom Unfallort entfernt.
Voraussetzung des Tatbestandes des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist also, das erstens ein Unfall pasiert ist, man daran beteiligt war, den Unfall bemerkt und ohne dem Unfallgegner die Möglichkeit des Datenaustausches zu geben, den Unfallort verlassen hat. Man muss übrigens keinen Kontakt mit dem anderen gehabt haben, um am Unfall beteiligt zu sein. Wenn man beispielsweise durch entsprechendes Fahrverhalten für den anderen eine Gefahrensituation geschaffen hat, bei der der andere mit, sagen wir mal einer Mauer, kollidiert, dann hat man zwar den Unfall verursacht, selbst hat man aber weder Berührungsspuren, noch Deformationen am eigenen Fahrzeug.
Nun hatte ich in der Vergangenheit auch schon Fälle, wo Pkw-Fahrer bespielsweise der "Fahrerflucht" bezichtigt wurden, sich dann aber heraus stellte, dass die Anzeigenden Versicherungsbetrug begehen wollten.
Bei der Feststellung, ob es sich tatsächlich um "Fahrerflucht" handelt wird zunächst geprüft, ob die Schadenbilder an beiden Fahrzeugen übereinstimmen, sowohl von der Struktur, als auch von der Höhe her. Oder ob die Unfallschilderung plausibel ist, wenn es nicht zu einer Berührung beider Unfallbeteiligten kam.
Zweitens wird geprüft, ob das beschriebene Unfallgeschehen tatsächlich zu solch einem Schaden führen konnte. Wird dieses mit ja beantwortet, so ist als nächstes die Bemerkbarkeit des Unfalles zu prüfen.
Hier ein Beispiel:
Ein Traktor zieht zwei Anhänger hinter sich her. Er fährt auf einen Hof und entlädt dort die Anhänger. Beim Verlassen des Geländes streift der hintere Hänger, bedingt durch Glatteis, zwei Pkw. Eine Zeugin, die den Vorgang sieht, schreit und gestikuliert in Richtung Traktor, steht aber schräg hinter diesem in einer gewissen Entfernung. Der Traktorfahrer reagiert nicht, verlässt den Hof und ist völlig erstaunt, dass kurze Zeit später Polizisten bei ihm sind.
Die Frage, ob die beiden Pkw gestriffen worden sind, ist recht schnell mit ja zu beantworten. Die Frage ist allerdings, konnte der Traktorfahrer den Unfall bemerken?
In dem Falll war das so, dass rein vom Fühlen her es keinen Unterschied machte, ob der Traktor mit den Anhänger ruckartig anfuhr oder die beiden Pkw mitnahm. Hier überlagerten sich die Erschütterungen.
Auch konnte er das Mitnehmen der beiden Pkw nicht hören, zumal er schon jahrelang Traktor fuhr und dadurch sein Hörvermögen eingeschränkt war. (Das gilt übrigens auch für das Hören der Zeugin, da diese sich ja ausserhalb der Fahrerkabine und dann noch hinter dem Traktor befand).
Da er damit beschäftigt war die Hofausfahrt anzusteuern, schaute er nach vorn und damit lag der Unfallbereich hinter ihm. Also konnte er den Unfall auch nicht sehen.
Hier ein Link zum Bußgeldkatalog 2024 https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-unfall/