Die ältere Dame
Sabine, eine ältere Dame, betritt den Gerichtssaal. Ich folge ihr und nehme zwischen ihr und ihrem Anwalt Platz. Uns gegenüber steht mit einer Robe bekleidet der gegnerische Anwalt hinter seinem Tisch und lächelt mir zu. Mittlerweile hat sich auch der Anwalt von Sabine seine Robe übergezogen, was dem gegnerischen Anwalt nicht entgangen ist. Und er hat auch bemerkt, dass ich mir keine Robe überziehe. Ihm schwant böses, was sich unmittelbar in seinem Gesichtsausdruck niederschlägt. Man kann geradezu seine Gedanken lesen und sehen, wie sein Gehirn auf Hochtouren läuft, um schlimmes zu verhindern.
Es ist eine Dreierkammer. Der vorsitzende Richter und zwei Beisitzer. Der Vorsitzende Richter eröffnet die Verhandlung. Sabines Anwalt hat jetzt die Gelegenheit vorzutragen und seine Anträge zu stellen. Davon macht er auch regen Gebrauch und stellt mich bei dieser Gelegenheit auch gleich vor. Gleichzeitig stellt er den Antrag, dass man mir das Rederecht überträgt. Der gegnerische Anwalt interveniert natürlich sofort.
Der Vorsitzende Richter sieht das anders und ich bekomme das Rederecht übertragen.
Sabine fühlt sich neben mir sicher, obgleich die weiteren Ausführungen des gegnerischen Anwaltes grenzwertig sind und ihren Gefühlszustand auf Krawallmodus bringen. Ich kann sie aber zurück halten, was auch besser für den Verlauf der Verhandlung ist.
Wir sitzen in einer Berufungsverhandlung. Hier geht es normalerweise nur noch um Verfahrensfehler. Da aber auch die Beweisaufnahme vom Vorgericht ein einziger großer Verfahrensfehler war, äußerte der vorsitzende Richter sich dahin gehend, dass er sich an die Beweisaufnahme des Vorgerichtes nicht gebunden fühlt und diese jetzt selbst durchführen wird.
Sie hatte als Fußgängerin ein Fahrrad schiebend die Straße überquert und wurde dabei von einem Pkw erfasst. Die Unfallgegnerin hätte eigentlich genügend Zeit gehabt zu reagieren, war aber wohl mit ihrem Handy beschäftigt. Aus diesem Unfall resultierten diverse Verletzungen, die auch noch später nicht wieder In Ordnung kamen. Das allerdings bestritt die Gegenseite.
Das Vorgericht ließ Sabine abblitzen. Alle vorgelegten Beweise und die Beweisanträge ihres Anwaltes wurden entweder ignoriert oder so umformuliert, dass es für die Gegenpartei passend war und der eingesetzte Gerichtsgutachter nur noch zum erwünschten Ergebnis kommen konnte. Soviel Ignoranz war für Sabine und ihren Anwalt schon unerträglich. Insofern war es richtig, dass der Berufungsrichter entsprechend entschied.
Der gegnerische Anwalt reagierte natürlich prompt. Man konnte geradezu sehen, wie er auf einem Pulverfass sitzt. Jedenfalls explodiert er nach dieser Äußerung vom Vorsitzenden Richter und ließ seiner Empörung freien Lauf. Das allerdings kam nicht gut an.
Der Vorsitzende Richter lässt ihn abblitzen, woraufhin sich der gegnerische Anwalt in seine Ecke verzieht und schmollt. Ab und zu kommt von ihm noch ein Zucken. Er ist es halt nicht gewohnt, dass er vom Richter derartig zusammen gestutzt wird. Das wird noch ein Nachspiel haben, denkt er.
Der Verhandlungstag ist zu Ende und man merkt Sabine merklich an, wie ihre Anspannung langsam, aber sicher von ihr weicht. Nie hätte sie sich träumen lassen in ihrer Sache noch einen Sieg davon zu tragen.
Unfallanalyse: mehr hier
Fussgängerunfall: mehr hier
Gerichtsbegleitung: mehr hier