Beratung
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Neu!!!!!! (Beratung über Zoom-Konferenz)
Mein Angebot: Kostenpflichtige Beratung über Zoom-Konferenz. Buchung im 15 min-Takt. 15 min = 46,11 € (brutto). Sie senden eine E-Mail an mich über , bekommen von mir eine Buchungsnummer und die Kontoverbindung, überweisen den Betrag für die von Ihnen gewünschte Zeit der Beratung und erhalten nach Eingang des Betrages einen Einladungslink von mir per E-Mail zurück. Voraussetzung für die technische Sicherstellung ist das Vorhandensein einer Kamera und Mikrofon an Ihrem PC. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass, nach exakt der gebuchten Zeit die Verbindung unterbrochen wird. Benötigen Sie anschließend mehr Zeit, müssen Sie erneut buchen. Bei der Überweisung können Sie auch "Echtzeitüberweisung" bei Ihrer Bank nutzen. Nicht aufgebrauchte Zeit wird nicht erstattet.
So mancher überlegt sich, ob sich denn die Investition in ein Rekonstruktionsgutachten überhaupt lohnt. Dafür gibt es eine Zwischenlösung! Die Prüfung! Die Prüfung ist eine Beratungsleistung.
Bei der Prüfung werden die Akten bzw. vorliegenden Unterlagen auf Inhalt durchgesehen verbunden mit einigen Recherchen. Zum einen lässt sich dadurch feststellen, was an Beweisen vorhanden ist und zum anderen wonach noch recherchiert werden muss. Dabei lässt sich im Groben abschätzen, ob sich eine Rekonstruktion als hilfreich erweist. Das Resultat einer Prüfung ist ein schriftlicher Bericht, der einige Hinweise enthält.
Auch bei der Zwischenlösung, der Prüfung, fällt ein gewisser Grundaufwand an. Voraussetzung sind auch hier entsprechende Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrungen. Daher ist mit einer Investition von 620,00 EUR bis 930,00 EUR zuzüglich gesetzl. MwSt zu rechnen.
Sollte bereits ein interdisziplinäres Gutachten vorliegen, bzw. ein Rekonstruktionsgutachten, sei es vom Gericht oder auch durch die gegnerische Versicherung veranlasst, kommt die Prüfung dieses Gutachtens hinzu. Damit erhöht sich allerdings auch der Aufwand. Für die Prüfung des vorliegenden Gutachtens und der Akte, zusammen mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten in schriftlicher Form ist mit einer Investition zwischen 1.240,00 EUR und 1.550,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mwst zu rechnen.
Der Prüfungsbericht ersetzt nicht das Rekonstruktionsgutachten.
Firmen, die einen eigenen Fuhrpark haben, müssen sehr auf ihre Fahrzeugkosten achten. Sind die Fahrzeuge sparsam im Verbrauch? Sind sie effektiv eingesetzt.?
Alles Fragen, die wir in einer Beratungsleistung intensiv unter die Lupe nehmen und anschließend konstruktive Vorschläge unterbreiten.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand. Es kann aber auch eine Pauschalvereinbarung geschlossen werden. Dies gibt beiden Vertragspartnern Sicherheit.
Vor Auftragserteilung bekommen Sie von uns ein Kostenangebot.
Wirtschaftlichkeitsgutachten nach § 40 SGB VII
Schwerbehinderte Personen bekommen von der Berufsgenossenschaft na ch § 40 SBG VII Umbauten im Pkw bezahlt. Diese Fahrzeuge sollen zwar ca. 10 Jahre genutzt werden, stellen aber im Laufe der Zeit einen immer größer werdendes Kostenrisiko dar. Um die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeuges zu prüfen, erstellen wir für die Antragsteller ein Wirtschaftlichkeitsgutachten als Kurzgutachten. Die Kosten für dieses Kurzgutachten betragen Pauschal 299,88 EUR inklusive gesetzlicher deutscher Mwst von 19%.
Zur Berechnung der Kfz-Beihilfe nachfolgend eine interessante Webseite mir Rechner und Erläuterungen: