Unfallanalyse
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Gute und aussagefähige Fotos bilden eine entscheidende Grundlage, um die Spuren, wie im Nachfolgenden erklärt, für die Rekonstruktion eines Unfalls sichtbar zu machen. Dazu sollte man auch die entsprechende Aufnahmetechnik benutzen. Was beim Kaufen einer guten Digitalkamera, die man übrigens auch im Urlaub und zu anderen Anlässen gut verwenden kann, beachten sollte, finden Sie auf folgendem Link:
Wozu dienen Unfallanalysen?
Unfallanalysen dienen in der Praxis als Grundlage für rechtliche Wertungen von Unfallabläufen, der Klärung von Schuldfragen, aber auch für weiter führende Beurteilungen, wie der medizinischen Antwort auf Insassenverletzungen und dessen Kausalzusammenhang zum Unfall.
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Eine Unfallanalyse wird auch als Unfallrekonstruktion bezeichnet.
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Wie entsteht eine Unfallanalyse und was sagt diese aus?
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Ein Unfall ist ein komplexes Ereignis, bei denen mehrere ungünstige Umstände zusammen treffen.
Ein Verkehrsunfall findet an einem bestimmten Ort, zu einer bestimmten Zeit und mit bestimmten Gegenständen (Fahrzeugen, motorisiert und nicht motorisiert, Pfeilern, Bäumen usw.) und meistens Personen statt. (Ausnahme: Ein geparktes Fahrzeug rollt aufgrund von Straßenneigung, ohne, dass jemand im Fahrzeug sitzt, die Straße herunter und rammt ein weiteres parkendes Fahrzeug.)
Bei der Betrachtung eines Verkehrsunfalls spielen mehrere physikalische Grundgrößen eine Rolle, wie Geschwindigkeit, Energie, Höhenunterschiede, Neigung, Zeit, Beschleunigung/Verzögerung, Gewicht, um nur einige zu nennen.
Um einen Verkehrsunfall zu rekonstruieren ist dieser als Gesamtheit zu betrachten. Im Gegensatz zu den technischen Sachverständigen sehen Juristen immer nur einen Bruchteil des Verkehrsunfalls. Es wird zum Beispiel die Frage gestellt: Wie hoch war die Differenzgeschwindigkeit des gestoßenen Fahrzeuges?
Unter Differenzgeschwindigkeit, oder auch delta V, versteht man die Geschwindigkeit, die das gestoßene Fahrzeug durch den Stoß des Stoßfahrzeuges erreicht. Die nachfolgende Frage lautet: Ist die Belastung der Insassen, die durch die Differenzgeschwindigkeit erreicht wird, dazu geeignet, die von der geschädigten Person vorgetragenen gesundheitlichen Beschwerden hervorzurufen?
Hintergrund der Frage ist dass man auf rechtlicher Basis versucht eine quantifizierbare Klärung des Sachverhaltes zu erreichen. Sprich, wenn 2+2=4 ist und 4 im Bereich der möglichen Schädigungen liegt, dann ist die Schädigung der Person auch auf den Unfall zurückzuführen. Saß aber im selben Fahrzeug eine weitere Person drin und hat keine Verletzungen, dann gibt es bereits ein Problem, weil man davon ausgeht, dass entweder beide verletzt sein müssten oder keiner der beiden Verletzungen aufzeigen dürfte.
Rein technisch betrachtet ist das durchaus nachvollziehbar, die Praxis zeigt aber, dass genau diese Fälle ab und zu auftreten. Stellt sich also die Frage, was nützt uns die Beantwortung der Frage nach der Differenzgeschwindigkeit. Ist es nicht viel sinnvoller zu prüfen, welche Insassenbewegung durch die verletzte Person aufgrund der Sitzposition im Fahrzeug, der Sitzhaltung, der körperlichen Verfassung, der Größenverhältnisse seiner Körperregionen, um nur einige wichtige Details zu nennen, vollzogen wurden und damit im Zusammenhang oder auch im Widerspruch zu den geschilderten Verletzungssymptome stehen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Verfasser diesen Artikels seit 2004 eine HWS-Studie betreibt, die letztendlich Aufklärung darüber bringen soll, warum einige Insassen verletzt und andere nicht verletzt sind trotz derselben Differenzgeschwindigkeit. (Weitere Hinweise zur Studie finden Sie unter Punkt „Informationen zu HWS“)
Im Nachfolgenden soll die Entstehung einer Unfallanalyse oder auch Verkehrsunfallrekonstruktion genannt, dargestellt werden.
Grundlage jeder Unfallanalyse sind die Anknüpfungstatsachen. Unter Anknüpfungstatsachen versteht man alle Details, die im Zusammenhang mit dem zu betrachtenden Unfall zusammenhängen. Das können zum Beispiel sein: Bremsspuren auf der Fahrbahn, Splitterfeld, Deformationen an den Fahrzeugen, usw.
Nun gibt es gleich hier das erste Problem zu bewältigen. Zum Anfang einer Unfallanalyse müssen erst einmal alle Anknüpfungstatsachen gefunden werden.
Am besten lässt sich diese Problematik an Hand eines Puzzlespieles erklären: Stelle man sich vor, man geht in ein Spielwarenladen und will ein Puzzle kaufen. Normalerweise ist auf dem Deckel der Schachtel ein genaues Bild vom Puzzle zusehen und in der Schachtel sind auch alle Puzzleteile vollständig und ohne Beschädigung vorhanden. Der Puzzlefreund braucht jetzt nur noch die Puzzleteile zu nehmen und zusammen zu stecken, in dem er ab und zu seinen Vervollständigungsfortschritt mit dem Bild auf dem Deckel des Schachtes vergleicht. In der Praxis der Unfallanalyse ist das anders.
Bleiben wir bei dem Beispiel der Puzzleschachtel. Im Fall einer Unfallanalyse fehlen ganze Bildteile auf dem Deckel der Schachtel. Und auch in der Schachtel sind nicht alle notwendigen Puzzleteile enthalten. Dafür sind andere Puzzleteile enthalten, die mit dem Unfall aber nichts zu tun haben.
Die Aufgabe besteht also darin, zunächst zu erkennen, was gehört zum Unfall und was nicht. Als weiteres ist die Frage zu klären, woher bekomme ich die fehlenden Puzzleteile und wie müssten diese aussehen.
Der technische Sachverständige hat dazu einige Hilfsmittel. In diesem Zusammenhang sei übrigens auf die verschiedenen Unfallsimulationsprogramme hingewiesen. Mittlerweile sind diese zwar auf einem akzeptablen Stand (im Vergleich zur Vergangenheit), aber sie sind Hilfsmittel und keine Beweismittel. Sie ersetzen keineswegs die konkrete Betrachtung des jeweiligen Unfalls. Gleiches gibt auch für bereits durchgeführte Crashversuche.
Ein wichtiger Teil in der Arbeit des technischen Sachverständigen ist die Besichtigung des Unfallortes. Natürlich kann man auch vom Schreibtisch aus eine Unfallanalyse erstellen, allerdings bleiben dann wichtige Details und Umstände des Unfallortes dem technischen Sachverständigen verborgen, die aber durchaus für die Betrachtung des Unfalls ausschlaggebend sein können (auch wenn ihm Fotos vom Unfallort vorliegen).
Hier ein Beispiel:
Ein Pkw befährt eine Kreuzung. Ihm folgt ein zweiter Pkw mit einigem Abstand. Nun muss der erste Pkw verkehrsbedingt halten, weil ein Fußgänger, dessen Ampel auf Grün geschaltet ist, die Fahrbahn überquert. Der zweite Pkw bemerkt dies zu spät, bremst zwar noch, aber fährt letztendlich doch auf.
Die beiden Pkw in Kollisionsstellung nachgestellt.
Solch ein Bild bekommt der technische Sachverständige fast nie zu sehen, es sei denn die Polizei oder Zeugen oder Beteiligte haben diese Stellung fotografiert. In der Praxis kommen aber eher selten solche Bilder zustande.
Das heißt, der technische Sachverständige sucht nach Anknüpfungstatsachen. Im genannten Beispiel sind zwei Pkw beteiligt. Beide hatten Kontakt miteinander. Daraus ergibt sich, dass beide Fahrzeuge Berührungsspuren aufweisen müssen.
Je nach Stärke der Kollision und Festigkeit (bzw. Steifigkeit) der betroffenen Karosserieteile sind diese mehr oder weniger verformt. Und selbst, wenn äußerlich für den Laien keine Verformungen zu sehen sind, so weisen die berührten Teile überwiegend Kontaktspuren auf. Um diese zu finden muss man schon genauer hinsehen.
So kann es durchaus sein, dass die hintere Stoßstange völlig intakt aussieht (manche Stoßstangen gehen nach Aussetzen der Stoßkraft bis zu einer bestimmten Stoßgeschwindigkeit wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück), beim Kofferboden aber eine Verformung in Form einer Zusammenfaltung, wie bei einem Fächer, zu sehen ist.
Auch Spaltmaßveränderungen zwischen Türen und Türholmen weisen auf tiefgehende Krafteinwirkungen hin. Die zunehmende Festigkeit der Karosserien, speziell der Fahrgastzellen, bringen zwar den Vorteil, dass Berührungen des Insassen mit Fahrzeugteilen eingedämmt bzw. ganz verhindert werden, hat aber den Nachteil, dass die Insassenbelastung steigt.
Ein weiterer Punkt ist die Sitzposition und Sitzhaltung im Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision. Erfahrungen zeigen, dass die vorbildliche Sitzhaltung fast nie eingenommen wurde, schon deshalb nicht, weil Kopfdrehungen beispielsweise bei Abbiegemanövern notwendig sind, um den hinteren Verkehr zu beobachten. Aber auch andere Verhaltensweisen und letztendlich auch der Körperbau jedes einzelnen führt zu unterschiedlichen Sitzhaltungen, die fast immer eine Out-Off-Position einnehmen lassen. (Out-Off-Position – sind Sitzhaltungen, die nicht der Norm entsprechen)
Im vorliegenden Beispiel liegt über die Beschädigungen beider Fahrzeuge jeweils ein Schadengutachten vor. Diesen Schadengutachten sind Fotos über die Schäden der Fahrzeuge beigefügt. Hierbei sei übrigens noch auf einen feinen Unterschied hingewiesen: Schadengutachter und Unfallrekonstrukteure sind zwar beide Kfz-Sachverständige, jedoch ist ihr Blick für den Schaden am Fahrzeug unterschiedlich. Dieser Unterschied erklärt sich aus dem Ziel beider Sachverständigen. Der Schadengutachter stellt den Schaden als solches fest. Er dokumentiert ihn, damit zu sehen ist, was repariert, was erneuert oder nur lackiert werden muss.
Außerdem kalkuliert er den Schadenumfang. Das Ergebnis seiner Kalkulation vergleicht er mit dem Ergebnis der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und empfiehlt dann, ob es sich um einen Reparaturfall oder eher um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. (Es sind hierbei noch weitere Arbeiten notwendig, die aber für die Darstellung der Unterschiede von Schadengutachtern und Unfallrekonstrukteuren keine Rolle spielen)
Beim Unfallrekonstrukteur ist das anders! Er soll im Streitfall den wahren Unfallhergang technisch klären. Auch er betrachtet einen verbeulten Kotflügel. Jedoch ist es nicht die Verbeulung an sich, welches die Aufmerksamkeit des Unfallrekonstrukteurs auf sich zieht, sondern eher die Streifrichtungen der hinterlassenen Spuren, die Ausbildung von Spannungsdellen, die Form der Beule („weiche“ oder scharfkantige Beule), um nur einige Punkte zu nennen.
Um an die Umstände des Verkehrsunfalls zu kommen, empfiehlt es sich den Verkehrsfluss am Unfallort zu betrachten. Man bekommt hierbei einen Einblick, wie sich der Durchschnitt der Verkehrsteilnehmer im Unfallabschnitt aufgrund der baulichen und anderen Besonderheiten verhält. Auch Abweichungen dessen lassen sich hier sehr gut beobachten. Zumeist findet man an Ort und Stelle Antworten auf bestimmte Reaktionen.
Der Sachverständige beim Vermessen der Kreuzung
Hat der Unfallrekonstrukteur alle Details zusammen, oder zumindest den größten Teil, kann er an die Betrachtungen bzw. Berechnungen gehen, die zu der Antwort der jeweils gestellten Fragen führen soll. Hierzu gehört auch die Berechnung der Kollisionsgeschwindigkeit. Dazu sind natürlich genaue Erkenntnisse über die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge, die Bestimmung des Kollisionspunktes, die Einlaufphasen und die beschriebenen Verhaltensweisen der beteiligten Fahrzeugführer notwendig.
Auch die Straßenverhältnisse sind von Bedeutung. Hierbei kann es aufgrund unterschiedlicher Ansätze der Bremsverzögerung zu unterschiedlichen Ergebnissen der Kollisionsausgangsgeschwindigkeit und damit zu unterschiedlichen Differenzgeschwindigkeiten kommen.
Die Vervollkommnung der Arbeit stellt das schriftliche Gutachten dar, welches neben dem Text eine ganze Reihe von Bildern beinhaltet, die den Unfall visuell darstellen. Wie unschwer zu erkennen ist, kann man solch eine Arbeit in entsprechender Qualität nur mit der notwendigen Präzision, den Fachkenntnissen und einer jahrelangen Erfahrung bewerkstelligen.
Für solch ein Gutachten müssen Sie daher zwischen 2.500,00 EURO und 3.000,00 EURO als Investition rechnen. Hinzu kommt noch die gesetzlich deutsche Mehrwertsteuer bei Aufträgen in Deutschland und dem Gebiet der EU (wenn der Mandant im übrigen EU-Gebiet keine Umsatzsteueridentnummer hat). Bei Aufträgen in der Schweiz entfällt die Mehrwertsteuer nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz, da die Schweiz als Drittlandgebiet gilt.
Erstattungsfähigkeit eines Unfallanalytischen Privatgutachtens:
OLG München 10 U 4039/13
Dort heißt es unter anderem:
"Die Kosten eines vor Beginn des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind dann erstattungsfähig, wenn die Einholung des Gutachtens in konkretem Zusammenhang mit dem späteren Rechtsstreit erfolgt ist und wenn das Gutachten erforderlich war, damit der Auftraggeber seiner Darlegungspflicht genügen oder den Tatsachenvortrag der Gegenseite substantiiert unter Beweisantritt bestreiten konnte..."
Weiter heißt es dazu:
"Tätigkeit des Privatsachverständigen muss zudem in unmittelbarer Beziehung zu dem Rechtsstreit stehen (vgl. BGH DAR 2003, DAR Jahr 2003 Seite 267; OLG Hamm, JurBüro 1972, JURBUERO Jahr 1972 Seite 1102; 1978, 1079)....Der Geschädigte ist berechtigt, sich in den Informationsstand zu versetzen, der ihm eine angemessene Rechtsdurchsetzung erlaubt. ...Der Senat bejaht im Hinblick auf die vorherige wahrheitswidrige Unfalldarstellung des Beklagten zu 1) und der Zeugin und die Ablehnung der Einstandspflicht seitens der Versicherung sowie der weiteren oben unter 1. b) dargestellten Erwägungen eine Ersatzfähigkeit der Kosten des vom Kläger erholten unfallanalytischen Gutachtens ..., da der Geschädigte erst durch das Gutachten in den Informationsstand versetzt wurde, dass eine Rechtsdurchsetzung überhaupt möglich ist. ..."
Das Landgericht Limburg a.d. Lahn hat in einem kürzlich verkündeten Urteil im Februar 2020 dazu ausgeführt:
"...unter dem Punkt Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten materiellen Schäden in Höhe ...Ersatzfähig sind auch unvermeidbare Kosten...Dem Kläger steht ein Anspruch auf Kostenersatz für die Erstellung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens durch Herrn Dipl. Ing. Peter Schmidt in Höhe von .. zu, da die Beklagte die schwerwiegende Verletzung des Klägers bestreitet..."
Ein konkretes Beispiel für eine Unfallanalyse:
Innerhalb des Buches "Schwarzbuch Versicherungen" wurde unter Fussnote 578 auf der Webseite des Mandelbaumverlages, Österreich eines meiner Gutachten zu einem konkreten Fall veröffentlicht.