Über uns
Das Büro für Verkehrsunfallrekonstruktion Dipl.-Ing. Peter Schmidt wurde gegründet, um Geschädigten eine qualifizierte Verhandlungsgrundlage zu bieten. Insbesondere soll hier ein fachliches Gleichgewicht zwischen Geschädigten und gegnerischer Versicherung durch die Erarbeitung von Unfallanalysen bzw. Biomechanischen Gutachten (Technischer Teil) hergestellt werden. Der Gründer des Büros, Dipl. Ing. Peter Schmidt, Jahrgang 1965, studierte Maschinenbau mit der Spezialisierung Instandsetzung und Wartung von Baumaschinen. Ausserdem wurden durch das Studium Kenntnisse des Straßenbaus und deren Auswirkungen auf die Fahrdynamik von Fahrzeugen angeeignet.
Nach der Wiedervereinigung nutzte er seine Studienkenntnisse und bisherigen Werkstatterfahrungen und gründete ein Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro. In mehreren Weiterbildungslehrgängen erweiterte er sein Wissen, sowohl in der modernen Reparatur- und Lackiertechnik, als auch im Verkehrsstraf- und Verkehrszivilrecht. In dieser Zeit erarbeitete er vornehmlich Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen. Sein Interesse wuchs dabei mehr und mehr für die Verkehrsunfallrekonstruktion.
Nach und nach bildete er sich auf diesem Gebiet weiter, so dass er sich im Jahre 1997 dazu entschloss, sich auf das Gebiet der Verkehrsunfallrekonstruktion ganz zu spezialisieren.
Biomechanische Gutachten
Seit August 2004 bearbeitet und erforscht der Inhaber des Büros ausserdem das Thema Hals-Wirbelsäulen-Schleudertrauma (HWS-Schleudertrauma). Dadurch beschäftigte sich der Gründer des Büros mit mediznischen Zusammmenhängen und Auswirkungen auf den menschlichen Organismus bei entsprechenden Belastungen und Krafteinwirkungen innerhalb von Unfällen in Zusammenarbeit mit Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. (Siehe auch http://www.unfallreko.de/seite/105207/infos-zur-hws.html)
Der Inhaber des Büros erarbeitet gemeinsam mit Ärzten Biomechanische Gutachten, wobei diese immer aus einem technischen und einem medizinischen Teil bestehen. Der Inhaber des Büros übernimmt dabei den technischen Teil. Die medizinische Beurteilung letzendlich obliegt den medizinsichen Sachverständigen.
Unfälle ereignen sich nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch während der Arbeit oder bei Freizeitaktivitäten. Insofern sind nicht nur Verkehrsunfälle für das Büro von Bedeutung, sondern auch Arbeits- und Wegeunfälle.
Verkehrserziehung von Heranwachsenden
Neben der Rekonstruktion von Unfällen engagiert sich der Gründer persönlich in der Verkehrserziehung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Dabei stellt er einen Zusammenhang zwischen den Schulfächern Mathematik, Physik und Sozialkunde her und untermauert diese mit Fällen aus der Praxis.
Lehrauftrag an der HWR Berlin
Seine Erfahrungen mit Unfallaufnahmeprotokollen der Polizei gab er innerhalb eines Lehrauftrages als Gastdozent an der Hochschule für Wirtschaft (HWR) Berlin, Campus Lichtenberg im Fachbereich 5 (Polizei und Sicherheitsmanagement) im Fach Verkehrslehre an die Studenten weiter.
Im Wintersemester 2009/10 bis Wintersemester 2010/2011 begleitete er fachlich eine Projektgruppe von 10 Studenten und Studentinnen bei der Bearbeitung des Themas: Evaluation der Verkehrsunfallaufnahme – „Eine brauchbare Unfallaufnahmecheckliste für jeden Streifenwagen“.
Mehr dazu unter:
Das Büro für Verkehrsunfallrekonstruktion Dipl. Ing. Peter Schmidt versteht sich als Europaweit agierendes Unternehmen, welches derzeit im deutschsprachigen Gebiet (Deutschland, Österreich und die Schweiz) für die Geschädigten unterwegs ist. Geplant ist die Ausweitung auf den Französisch sprechenden Teil Europas.
Herr Schmidt war Gründungsmitglied des Arbeitskreises von Verkehrsexperten Berlin Brandenburg e.V.
Unsere Arbeit hilft Ihnen weiter:
Für die Chancengleichheit > Prüfung von vorhandenen Gutachten und anschließende fachmännische Unterstützung von Unfallgeschädigten und deren Rechtsanwälte Innerhalb der mündlichen Verhandlung bei Gericht.
Für die Sachaufklärung > Rekonstruktion von Verkehrs-, Arbeits- und Wegeunfällen.
Für die Widerlegung von unberechtigten Tatvorwürfen > Überprüfung in den Fällen von „Fahrerflucht“, „Versicherungsbetrug“, „Geschwindigkeitsübertretung“ und „Rotlicht-Verstößen“.
Unsere Dienstleitungen nutzen bereits:
Unfallgeschädigte und deren Rechtsanwälte in Deutschland, Österreich und der Schweiz, soweit sie ein berechtigtes Interesse auf Schadensersatz haben
Verkehrs-, Arbeits- und Sozialrichter in Deutschland, soweit sie wirklich an der Aufklärung des Sachverhalts interessiert sind.
Beschuldigte in Deutschland, die den Tatvorwurf für unberechtigt halten.